Reglement

Version 2008.00D, gültig ab dem 10. Juni 2008
Folgendes Reglement wurde aus dem französischen übersetzt. Sollte es zu Unstimmigkeiten oder
Streitigkeiten hinsichtlich dem Inhalt oder der Anwendung der Bestimmungen kommen, ist immer
nur der französische Text massgebend !

Art. 1 : Definitionen
«Bahnrecht» oder « Droit de piste », das Nutzungsrecht des « Mini Circuit Ville de Luxembourg » .
«Rennstrecke», die Rennstrecke « Mini Circuit Ville de Luxembourg » .
«LMCC», der Verein und Betreiber « Luxembourg Model Car Club A.s.b.l. », der die Bahnrechte ausstellt.
«FLAMRC», Dachverband der Luxemburger Vereine.
«Pilot» , der Pilot von ferngesteuerten Modellrennwagen der ein gültiges Bahnrecht erworben hat .
«Verkäufer» oder « Verkaufsstelle », die Personen die berechtigt sind gültige Bahnrechte zu verkaufen.
«Formular», das Zeichnungsformular für den Erwerb eines gültigen Bahnrechts .
«Bahnausweis » oder « Bahnkarte », die Ausweiskarte für ein gültiges Bahnrecht .
«Badge », die Magnetkarte zum öffnen der Schranke am Ein- und Ausgang der Rennstrecke.
«Veranstaltung », alle vom LMCC genehmigte Veranstaltungen innerhalb der Rennstreckenanlage.
«Verstoß », jeder bewusste oder unbewusste Verstoß gegen das Bahnreglement.
«Bahnordnug», die Bestimmungen die jeder Pilot und Begleitpersonen innerhalb des
Rennstreckengeländes zu respektieren haben.
«Officiel LMCC», Bahnwächter des LMCC. Sie sind befugt
Art. 2 : Umfang und Leistung des Bahnrechts
Jeder Pilot der in Besitz eines gültigen Bahnrechts ist, kann die Rennstrecke gemäß der Bahnordnung (s.
Art. 8) benutzen.
Das Bahnrecht ist nicht erforderlich für die Beteiligung an den innerhalb der FLAMrc organisierten
Veranstaltungen auf der Rennstrecke (z.b. Meisterschafts- und offizielle Freundschaftsrennen). Bei
Ausführung solcher Veranstaltungen, ist die Rennstrecke den teilnehmenden Piloten vorbehalten.
Unbeteiligte Besitzer eines gültigen Bahnrechts haben an solchen Tagen kein Recht die Rennstrecke zu
benutzen. Der LMCC rät jedem interessierten Modellrennfahrer (und besonders unseren ausländischen
Freunden) sich bei ihm über die aktuellen Öffnungszeiten zu informieren, ehe er ein Bahnrecht erwirbt und
sich auf die Rennstrecke begibt.
Das Bahnrecht ist Nominativ und streng persönlich. Der Besitzer kann es also nicht an Dritte verkaufen,
vermieten, ausleihen, usw.
Jeder Modellrennfahrer, der ein gültiges Bahnrecht besitzt und sich auf der Rennstrecke aufhält, ist
automatisch für Haftungsschäden gegenüber Drittpersonen durch eine vom LMCC gezeichnete
Versicherungspolice abgesichert.
Art. 3 : Zeichnung und Erwerb des Bahnrechts
Alle Modellrennfahrer, die auf der Rennstrecke fahren wollen, müssen ein Bahnrecht an denen vom LMCC
bestimmten Verkaufsstellen erwerben. Der Erwerb der Bahnrechte erfolgt gemäß festgelegten Abläufen. Die
Bahnrechte sind in verschiedene Kategorien und Preisgruppen eingeteilt. Sämtliche Informationen hierzu
gibt es bei den Verkäufern oder direkt beim LMCC.
Will ein Modellrennfahrer ein Bahnrecht erwerben, muss er ein hierfür vorgesehenes Formular ausfüllen.
Dieses Formular muss unbedingt vom Modellrennfahrer und vom Verkäufer unterschrieben werden. Ein
richtig ausgefülltes und unterschriebenes Formular erlaubt dem Piloten die Rennstrecke sofort zu nutzen.
Sollten jedoch wichtige Informationen fehlen oder sollte das Formular nicht unterschrieben sein, können die
Bahnwächter dem Rennfahrer den Zugang zur Rennstrecke verweigern.
Das Zeichnungsformular zählt auch als Zahlungsquittung und sollte deswegen sorgfältig vom Piloten
aufgehoben werden.
Für einzelne Gruppen von Bahnrechten kann der LMCC die Zeichnungsformulare durch passende
Bahnkarten ersetzen. Dieser Austausch erfolgt ohne Mehrkosten für den Modellrennfahrer. Ein gültiger
Bahnausweis muss unbedingt vom Besitzer an der hierfür vorgesehenen Stelle unterschrieben sein.
Art. 4 : Gültigkeitsdauer des Bahnrechts
Das Bahnrecht ist nur für die auf dem Zeichnungsformular oder auf dem Bahnausweis angegebene Dauer
gültig. Der LMCC verweigert hierzu jegliche Ausnahme. Sollte das Bahnrecht abgelaufen sein und der Pilot
trotzdem auf der Rennstrecke fahren, verstößt er gegen das Bahnreglement und kann vom LMCC bestraft
werden.
Art. 5 : Aushändigen einer Magnetkarte
Um die Sicherheitsschranke am Ein- und Ausgang der Rennstrecke zu öffnen kann der Pilot beim Erwerb
der Bahnkarte angeben, dass er ein “Badge” erhalten möchte. So wie die Bahnkarte ist diese Magnetkarte
streng persönlich und darf nicht verkauft, vermietet oder ausgeliehen werden. Die Magnetkarte ist für
einzelne Gruppen von Bahnrechten vorbehalten. Nach Bezahlung wird die Magnetkarte dem Piloten vom
LMCC ausgehändigt. Sollte ein Pilot sein Bahnrecht nicht bezahlt haben oder sollte das Bahnrecht
abgelaufen sein, kann der LMCC ohne vorherige Warnung die Magnetkarte sperren.
Art. 6 : Preise für das Bahnrecht und die Magnetkarte
Wie schon in Art. 3 angegeben, gibt es verschiedene Kategorien von Bahnrechte und verschiedene
Preisgruppen. Für jede Kategorie legt der LMCC jährlich die Preise fest. Die Preise sind auf einer offiziellen
Preisliste aufgeführt, die den Verkäufern übermittelt wird. Die Verkäufer sind nicht ermächtigt den Piloten
höhere Preise als die auf der offiziellen Liste aufgeführten Preise abzuverlangen. Der Preis der Magnetkarte
zählt als Garantiehinterlegung die dem Piloten zurückerstattet wird, falls er bei Ablauf des Bahnrechts dem
LMCC die Magnetkarte in einem funktionsfähigen Zustand zurück gibt.
Art. 7 : Verlust oder Raub
Bei Verlust oder Raub des Zeichnungsformulars, der Bahn- oder der Magnetkarte, muss der Pilot den LMCC
hierüber sofort in Kenntnis setzen. Falls der Pilot eine neues “Badge” wünscht, muss er eine weitere
Garantiezahlung hinterlegen. Die vorherige deckt die Kosten des LMCC für das ersetzen der gestohlenen
oder verlorenen Magnetkarte.
Art. 8 : Bahnordnung
Ziel der Bahnordnung ist das Verhalten der Fahrer innerhalb des Rennstreckengeländes zu organisieren
und zu leiten. Diese Ordnung muss unbedingt von den Piloten und ihren Begleitern (z.b. Mechaniker) streng
respektiert werden. Das nichteinhalten dieser Regeln wird vom LMCC als Verstoß angesehen und kann
bestraft werden. Der LMCC weist die Fahrer ausdrücklich darauf hin, dass sie die Verantwortung für das
Verhalten ihrer Begleiter auf dem Rennstreckengelände tragen und dass sie auch für deren Vergehen
bestraft werden können.

- Nur der Fahrer welche ein gültiges Bahnrecht vorzeigen kann ist berechtigt die Rennstrecke zu nutzen.
- Der Fahrer kann nur während den offiziellen Öffnungszeiten auf der
Strecke fahren. Diese wurden vom LMCC festgelegt und sind normalerweise
wie folgt: Für Verbrenner ganzjährig von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13
Uhr bis 19 Uhr. (Für Elektro bis 21 Uhr). Für einzelne Veranstaltungen
können die Öffnungszeiten vom LMCC vorübergehend angepasst werden. Diese
Anpassungen dürfen die Öffnungszeiten der Baugenehmigung jedoch nie
überschreiten.
- Der Fahrer ist aufgefordert jeden unnötigen Lärm zu vermeiden. So ist es auch verboten die Strecke ohne oder mit 
fehlerhaftem Resonanzrohr oder Schalldämpfer zu befahren.
- Lipo Akkus müssen in einer Brandschutztasche ("Lipo-Bag") geladen werden!
- Der Fahrer ist auch verpflichtet das Rennstreckengelände in einem
ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und seinen Abfall nicht auf
dem Gelände zu entsorgen. Es ist streng verboten, Benzin, Oel, Plastik,
Gummi, Batterien, Akkus, Karosserien, Glas, usw. in die Abfalleimer und
Container zu werfen oder neben der Strecke abzulegen.
- Um Unfälle vorzubeugen, ist es verboten Biergläser und Glasflaschen mit auf die
Rennstrecke, Podium, Fahrerlager, usw. mitzunehmen und dort abzustellen.
- Grosse und kleine Bedürfnisse dürfen nur auf den vom LMCC aufgestellten WC’s erledigt werden.
- Reifen dürfen nur auf dem hierfür speziell vorgesehenen Tisch abgedreht werden.
- Jede Art von Haftungsmittel oder sonstige Präparate für Reifen , sind strengstens verboten.
- Der Fahrer muss die Anlage respektieren und muss jedes Verhalten
vermeiden was ihr schadet wie z.b. das fahren im Fahrerlager oder auf
dem Gehweg, sowie das durchpflügen im Gras.
- Es sind nur Modellautos mit Pistenreifen erlaubt.
- Auf dem Modellauto muss der Name des Piloten angegeben sein (Karosserie oder Fahrwerg) .
- Der LMCC erlaubt nur Fernsteuerungen in den Frequenzbereichen 27, 40 & 41 MHZ. und 2,4 GHz.
- Der Fahrer darf seinen Sender nur einschalten wenn seine Frequenz
nachweislich frei ist. Bevor er diesen einschaltet, muss er die vom LMCC
vorgesehenen Prüfungsprozeduren einhalten. Solche Prüfungsprozeduren
sind z.b. eine Frequenztafel mit Waschklammern oder eine normale Tafel.
Der Fahrer muss sich auf der Strecke über die augenblicklich angewandte
Prozeduren informieren.
- Jeder Fahrer ist verpflichtet die anderen Benutzer der Strecke zu respektieren und besonders die Piloten, die mit
weniger leistungsfähigen Autos auf der Strecke unterwegs sind. Alle
Klassen der Modellautos haben die gleiches Nutzungsrecht. Sollte reger
Verkehr auf der Strecke herrschen, müssen sich die Fahrer untereinander
einigen damit jeder das Rennspektakel sinnvoll genießen kann.
- Sollten Arbeiten auf der Strecke ausgeführt werden, ist den Anordnungen
der Bahnwächter aus Sicherheitsgründen unbedingt und sofort Folge zu
leisten.
- Generell muss der Pilot, der sich auf dem Rennstreckengelände befindet, den Anordnungen der Bahnwächter und den
Angaben auf den speziell angebrachten Hinweisschildern folgen.
- Der Fahrer der als Letzter die Strecke verlässt, muss überprüfen ob alle Türen und Schranken geschlossen sind.

Art. 9 : Verstöße und Strafen
Der LMCC ist berechtigt die Fahrer für jede Art von Verstößen gegen dieses Reglement zu bestrafen. So
kann der LMCC z.b. das Bahnrecht für ein Verschulden auf unbestimmte Zeit sperren und dem Fahrer den
Zugang zur Strecke verweigern. Sollte ein solcher Verstoß dem LMCC einen finanziellen Schaden oder
einen Einnahmeverlust zufügen, wie z.b. das fahren auf der Strecke ohne gültiges Bahnrecht, so ist der
LMCC auch berechtigt dem Schuldigen eine finanzielle Strafe aufzulegen. Diese kann jedoch nie das 5
fache des finanziellen Verlustes überschreiten.

Art. 10 : Änderungen und Anpassungen
Da die Rennstrecke vom LMCC betrieben und verwaltet wird, ist nur der LMCC ermächtigt das Einhalten der
Bestimmungen zu kontrollieren. Im gleichen Sinne kann nur der LMCC diese Bestimmungen ändern und
anpassen. Solche Änderungen und Anpassungen können jederzeit vom LMCC ohne vorherige Warnung
vorgenommen werden. Bei Unterzeichnung des Formulars für den Erhalt eines Bahnrechts, akzeptiert der
Pilot ausdrücklich das komplette Bahnreglement und ist mit den dort aufgeführten Bestimmungen
einverstanden. Mit seiner Unterschrift akzeptiert er auch, dass er für Vergehen und Verstöße gegen diese
Bestimmungen vom LMCC bestraft werden kann.

LMCC – Luxemburg, den 10 Juni 2008